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Mittwoch, 25.08.2010
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Zwei Fahrzeuge kollidieren in der Ortsmitte von Dirmingen

Bild: Zwei Fahrzeuge kollidieren in der Ortsmitte von Dirmingen

Dirmingen. Am Abend des 25. August 2010 kam es auf der stark befahrenen Landstraße 112 in der Ortsdurchfahrt von Dirmingen zu einem schweren Verkehrsunfall. Zwei Fahrzeuge waren im Bereich der Einmündung "Lebacher Straße" - "Tholeyer Straße" kollidiert und hatten ein drittes Fahrzeug gestreift, bevor sie auf der Fahrbahn beziehungsweise an einer Hauswand zum Stehen kamen. Durch die Wucht des Unfalls war die gesamte Fahrbahn über mehrere Meter mit Trümmerteilen übersät.

Gegen 20:58 Uhr wurden Polizei und Feuerwehr alarmiert. Auch zwei Rettungswagen und der Notarzt aus Lebach wurden umgehend zur Einsatzstelle geschickt. Die Kameraden, die mit dem Einsatzleitwagen aus Eppelborn gerade zu einer Fahrerschulung unterwegs waren, kamen zufällig an der Unfallstelle vorbei und leisteten Erste Hilfe.

Die Feuerwehr aus Dirmingen, die mit zwei Fahrzeugen vor Ort war, sicherte die Unfallstelle und leuchtete den Bereich mit Scheinwerfern aus. Mit Bindemitteln wurden die aus beiden Fahrzeugen austretenden Betriebsstoffe aufgenommen und Trümmerteile von der Fahrbahn beseitigt.

Die Fahrer der beiden Fahrzeuge erlitten bei dem Unfall scheinbar lediglich leichte Verletzungen und wurden nach einer ersten Behandlung durch den Notarzt zu weiteren Untersuchungen in ein Krankenhaus gebracht. Die Fahrerin des dritten Pkw erlitt einen Schock und wurde von Rettungssanitätern der Feuerwehr erstversorgt.

Die Ortsdurchfahrt von Dirmingen musste für die Dauer der Bergungs- und Aufräumarbeiten für rund 90 Minuten voll gesperrt werden. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden.

Probleme bereiteten bei diesem Einsatz einige der zahlreichen Schaulustigen, die in unmittelbarer Nähe zur Unfallstelle rauchten und noch brennende Zigarettenreste auf den Boden warfen. Durch den austretenden Kraftstoff bestand Brandgefahr, worauf von Seiten der Einsatzkräfte mehrfach hingewiesen werden musste.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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