FEUERWEHR EPPELBORN
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Samstag, 24.09.2011
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Taxi gerät während der Fahrt in Brand

Bild: Taxi gerät während der Fahrt in Brand

Eppelborn. Gegen Mittag des 24. September 2011 befuhr eine Taxifahrerin mit ihrem Fahrzeug die Autobahn A1 in Fahrtrichtung Trier, als sie weissen Rauch bemerkte. Sie steuerte die erst wenige Wochen alte Mercedes E-Klasse auf den Seitenstreifen, als kurz darauf dichter schwarzer Rauch und erste Flammen aus dem Motorraum drangen. Sie verlies daraufhin das Fahrzeug und rief über den Notruf die Feuerwehr.

Gegen 11:47 Uhr wurden die Löschbezirke Bubach-Calmesweiler und Eppelborn sowie die Polizei mit dem Stichwort "Fahrzeugbrand" alarmiert. Die ersten Einsatzkräfte fanden ein brennendes, auf dem Standstreifen stehendes Fahrzeug vor. Die gesamte Motorpartie des Wagens stand in Brand, die Flammen hatten bereits auf den Innenraum übergriffen. Auch der Grünstreifen war durch die große Hitze im Bereich der Einsatzstelle in Brand geraten. Die Fahrerin war unverletzt.

An dem erst wenige Wochen alten Taxi entstand Totalschaden
Gemeinsam mit der Polizei musste eine Fahrspur der Richtungsfahrbahn Trier gesperrt werden. Unter Einsatz von schwerem Atemschutz konnte der Brand von der Feuerwehr mit der Schnellangriffseinrichtung des Tanklöschfahrzeugs gelöscht werden. Mit der Wärmebildkamera wurde die Einsatzstelle mehrmals auf Glutnester überprüft, die abgelöscht wurden. Auslaufende Betriebsstoffe wurden mit Bindemitteln aufgefangen.

Durch die enorme Hitze schmolz ein großer Teil des in Leichtbauweise gefertigten Vorderwagens. Auch der Asphalt wurde durch die enorme Hitze beschädigt. Diese Stelle muss von der Autobahnmeisterei ausgebessert werden. Die Autobahnauffahrt Eppelborn musste in Fahrtrichtung Trier für rund eine Stunde gesperrt werden. Die Brandursache ist unklar und soll jetzt beim Hersteller untersucht werden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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