FEUERWEHR EPPELBORN
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Mittwoch, 27.02.2013
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Mieter bemerkten Zimmerbrand in Nachbarwohnung

Vorschau
Im Obergeschoss dieses Wohnhauses war ein Brand ausgebrochen
Eppelborn. Ein Großaufgebot an Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst musste am Abend des 27. Februar 2013 zu einem Wohnungsbrand in Eppelborn ausrücken. Mieter eines 3 Parteien-Hauses in der Straße "Matzenberg" hatten den Brandgeruch noch vor Auslösen der Rauchmelder wahrgenommen und bemerkt, dass Rauch aus der Wohnung im 1. Obergeschoss dringt.

Zu diesem Zeitpunkt gingen sie noch davon, dass der Mieter der Wohnung, ein älterer Mann, sich noch in der Wohnung aufhält. Es gelang ihnen, die Tür gewaltsam zu öffnen, doch der dichte Brandrauch machte ein Betreten der Wohnung unmöglich. Eigene Löschversuche mit einem Feuerlöscher blieben erfolglos. Der vermisste Bewohner der Wohnung kam genau in diesem Moment nach Hause und wurde von den Ersthelfern ins Freie gebracht. Da diese inzwischen auch einen Notruf abgesetzt hatten, wurden die Einsatzkräfte aus den Löschbezirken Eppelborn und Bubach-Calmesweiler sowie die Drehleiter der Feuerwehr Illingen alarmiert.

Beim Eintreffen der Feuerwehr befanden sich keine Personen mehr in dem Anwesen. Feuerschein war an einem Fenster im 1. Obergeschoss von aussen erkennbar. Ein Trupp drang mit Wärmebildkamera und Atemschutzgeräten durch das Treppenhaus in die komplett verrauchte Brandwohnung vor und konnte den Brandherd im Bad der betroffenen Wohnung lokalisieren. Es gelang ihnen schnell, das Feuer zu löschen.

Mit einem Überdrucklüfter wurde der Brandrauch aus den betroffenen Räumlichkeiten gedrückt. Der Brandraum wurde mehrmals mit der Wärmebildkamera auf versteckte Hitzenester kontrolliert. Die Bewohner des Hauses wurden vom Notarzt untersucht, waren aber unverletzt und mussten nicht weiter behandelt werden.

Die Brandursache ist bislang ungeklärt. Die Brandermittler der Kriminalpolizei haben noch in der Nacht die Untersucherungen zur Entstehungsursache aufgenommen. Es entstand Sachschaden in noch unbekannter Höhe. Die betroffene Wohnung ist unbewohnbar.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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