FEUERWEHR EPPELBORN
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Dienstag, 23.04.2013
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Heiße Flugasche sorgt für "qualmenden Lkw"

Vorschau
Großeinsatz der Feuerwehr bei einem vermeintlichen LKW-Brand auf der B41 bei Neunkirchen (Foto: Christopher Benkert - Feuerwehr Neunkirchen)
Neunkirchen. Einen nicht alltäglichen Einsatz hatten Neunkircher Feuerwehr und Polizei am 23. April 2013 zu verzeichnen. Die Löschbezirke Innenstadt und Wellesweiler wurden kurz nach 15:00 Uhr zu einem vermeintlich brennenden Lkw gerufen, der kurz vor der Auffahrt Neunkirchen City zur A 8 in Richtung Saarlouis auf der B 41 stand.

Dabei stellte sich heraus, dass die starke Rauchentwicklung nicht vom Fahrzeug, sondern von dessen Ladung stammte: Der Muldenkipper transportierte Flugasche von einer Deponie, ein Abfallprodukt wie es in Kohlekraftwerken anfällt. Weil, so die Polizei, die Vermischung mit Wasser offenbar unzureichend war, bildeten sich Wärmenester, durch die sich die Ladung erhitzte, ausdehnte und zum Teil auf die Fahrbahn schwappte. Die Aussenwand des Aufliegers zeigte an manchen Stellen Temperaturen von 100 - 110°C.

Wegen der unbekannten Sachlage wurden auch Fachleute des Gefahrstoffzuges des Landkreises Neunkirchen und des Landesamtes für Arbeits- und Umweltschutz hinzugezogen. Auch Dr. Frank Schwan aus dem Löschbezirk Eppelborn wurde als Fachberater Chemie zur Einsatzstelle gerufen. Es stellte sich heraus, dass für Menschen und Umwelt keine Gefahr bestand. Auch Sachschaden entstand nicht.

Während Feuerwehr und Polizei die Havarie-Stelle absicherten, sorgte die transportierende Firma für einen zweiten Muldenkipper und einen Radlader, der einen Teil der Flugasche umlud. Nach gut zweieinhalb Stunden war die Verkehrsbehinderung erledigt: Eine Kehrmaschine beseitigte die auf den Standstreifen gerieselte Asche, der Konvoi mit der restlichen Ladung fuhr zur Deponie.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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