FEUERWEHR EPPELBORN
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Freitag, 02.10.2015
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Gartenhaus brannte in der Kossmannstraße nieder

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Brand eines Gartenhauses in der Kossmannstraße
Eppelborn. Ein Gartenhaus stand hinter einem Anwesen in der Kossmannstraße am Nachmittag des 02. Oktober 2015 in Vollbrand. Ein Nachbar war auf den Brand aufmerksam geworden und hatte sofort die Feuerwehr verständigt.

Schon auf der Anfahrt konnten die alarmierten Einsatzkräfte aus den Löschbezirken Eppelborn, Bubach-Calmesweiler und Hierscheid die Rauchsäule über der Einsatzstelle erkennen. Beim Eintreffen stand das Holzhaus und der angebaute Geräteschuppen bereits im Vollbrand. Das Feuer drohte, auf benachbarte Bäume und Sträucher sowie ein weiteres Gartenhaus überzugreifen.

Die Feuerwehr musste sich über den rückwärtigen Bereich des Grundstücks Zugang zur Einsatzstelle verschaffen, da der Garten nicht über die Kossmannstraße zugänglich war. Unter Atemschutz begann ein Trupp sofort mit der Brandbekämpfung, während mit einem weiteren Rohr die Umgebung um den Brand abgeschirmt wurde. Das Feuer konnte rasch unter Kontrolle gebracht werden.

Die Deckenverkleidung sowie Teile des Gartenhauses mussten während der Löscharbeiten eingerissen werden, um verdeckte Brandnester abzulöschen. Mehrfach wurde die Einsatzstelle dazu auch mit der Wärmebildkamera kontrolliert.

Ein Feuerwehrmann verletzte sich bei den Löscharbeiten leicht und musste zur weiteren Abklärung ins Krankenhaus gebracht werden. Das Gartenhaus wurde bei dem Brand zerstört. Die Ursache für das Feuer ist unklar. Neben der Feuerwehr, die mit rund 40 Kräften im Einsatz war, waren auch zwei Rettungswagen und zwei Kommandos der Polizei vor Ort.

Dass die Einsatzstelle nicht über die Kossmannstraße, sondern nur über die Straße "Auf der Hohl" zu erreichen war, hatte der alarmierende Nachbar dem Disponenten bei seinem Notruf mitgeteilt. Das hatte den Einsatzkräften wertvolle Zeit auf der Anfahrt erspart.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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