FEUERWEHR EPPELBORN
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Montag, 12.09.2016
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René Finkler
EINSATZBERICHT

Spielende Kinder bemerken abgelegenen Entstehungsbrand

Vorschau
Der beginnende Waldbrand konnte schnell gelöscht werden
Wiesbach. Am Nachmittag des 12. September 2016 ging bei der Rettungsleitstelle auf dem Saarbrücker Winterberg ein Notruf über einen Flächenbrand in der Nähe der Josefstraße im Eppelborner Gemeindebezirk Wiesbach ein.

Aufgrund der derzeitigen Vollsperrung in der Wiesbacher Hauptstraße wurde daraufhin neben den Löschbezirken Wiesbach und Humes auch der benachbarte Löschbezirk Uchtelfangen der Feuerwehr Illingen alarmiert, da ein Durchfahren der Baustelle nicht möglich ist und für die Wiesbacher Einsatzkräfte ein enormer Umweg über das Gewerbegebiet A1 Interkommunal zur Einsatzstelle hingenommen werden muss.

Das zuerst eingetroffene Tanklöschfahrzeug TLF 20/30 aus dem Löschbezirk Uchtelfangen, welches über ein Allradfahrgestell verfügt, konnte sofort über das gegrubberte Stoppelfeld zum abgelegenen Brandherd vordringen.

Vor Ort konnte in einem kleinen Tannenwäldchen ein Flächenbrand auf dem trockenen und dürren Waldboden vorgefunden werden, welcher glücklicherweise bereits bei Ankunft nur noch vor sich hin glühte. Die noch vorhandenen Glutnester wurden mit der Schnellangriffseinrichtung des Tanklöschfahrzeugs gelöscht, sodass keine Gefahr des Wiederentzündens besteht.

Zuvor hatten spielende Kinder die Rauchentwicklung an dem abgelegenen Platz festgestellt und sofort Hilfe gerufen. Durch das aufmerksame und korrekte Handeln der Kinder konnte somit Schlimmeres verhindert werden.
Hätte der Brand auf das dürre Nadelholz übergegriffen, hätte dies bei der derzeitigen sommerlichen Temperaturen schnell zu einem Waldbrand ausarten können.

Der umliegende Bereich wurde noch anschließend mittels Wärmebildkamera abgesucht, um eventuell weitere Brandstellen ausfindig zu machen.

Wodurch das Feuer ausbrach ist unklar. Brandstiftung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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