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Im Saarland wird das Aufsteigenlassen von sogenannten Himmelslaternen verboten | Donnerstag, 01.10.2009


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Im Saarland künftig verboten: Himmelslaternen
Innenminister Klaus Meiser unterzeichnete am heutigen Tag eine entsprechende Polizeiverordnung. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Himmelslaternen sind ballonartige Leuchtkörper, bei denen die Luft im Innern des Ballons aus Papier mit einer offenen Flamme erwärmt wird. Von diesen Himmelslaternen gehen konkrete Brandrisiken aus. Sofort nach dem Start sind die Flugkörper unkontrollierbar und ausschließlich den äußeren Bedingungen und den Witterungsbedingungen ausgesetzt. Innenminister Klaus Meiser: "Die Brandgefahr ist einfach zu groß und die Risiken sind nicht abschätzbar. So ist ein Brand am 30.04. / 01.05.09 in Schiffweiler mit einem hohen Sachschaden auf eine Himmelslaterne zurückzuführen. Das Verbot ist zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig."

Quelle: Pressemitteilung - Ministerium für Inneres und Sport




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