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Europäischer Notruftag 11. Februar: "112" gilt europaweit | Samstag, 11.02.2017

Am 11. Februar ist der europäische Notruftag. Aus diesem Anlass weist die Feuerwehr darauf hin, dass seit sieben Jahren bei Bränden, Unfällen und medizinischen Notfällen der Notruf 112 von überall her in Europa erreicht werden kann. Egal ob Festnetz, öffentliches Telefon oder Mobiltelefon.


Vorschau
Von Irland bis Bulgarien, von Portugal bis Finnland - in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die Notfalldienste aus allen Fest- und Mobilfunknetzen unter der kostenfreien Notrufnummer 112 erreicht werden. Doch nur knapp ein Viertel der Europäer weiß darüber Bescheid, dass die "112" europaweit gilt, also überall in der Europäischen Union Hilfe bringt. In Deutschland ist es sogar nur jeder Fünfte. In Leipzig wurde der Notruf bereits im Jahr 1962 eingeführt.

Was ist ein Notfall für die 112?

Der Europäische Notruftag 2016, am bewusst gewählten "11.2." ist für die Feuerwehr ein wichtiger Anlass, die Bürgerinnen und Bürger auf die europaweite Gültigkeit hinzuweisen und einige Aspekte ins Bewusstsein zu rufen: Die 112 darf nur dann gewählt werden, wenn ein echter Notfall vorliegt. Dazu zählen zum Beispiel Brände, Verkehrsunfälle mit eingeklemmten oder verletzten Personen oder Umweltgefahren aber auch medizinische Notfälle wie Herzinfarkte, Asthmaanfälle, Knochenbrüche u.s.w.. Dagegen sind ein Schnitt in den Finger, leichtes Unwohlsein oder Magendrücken keine Notfälle, sondern lediglich Fälle für die Hausapotheke, den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Man sollte immer daran denken, dass jeder angeforderte Rettungswagen für echte Notfälle nicht mehr zur Verfügung steht und unter Umständen an anderer Stelle Leben kosten kann.

Nur der Anruf zählt!

Auch das Absenden von Notrufen und Hilfeersuchen über E-Mail, SMS oder Fax kann Menschenleben kosten und ist daher strikt zu unterlassen. Niemand vermag zu sagen, wie lange eine SMS unterwegs ist oder ob es Störungen beim Provider gibt. Außerdem ist zur zielgerichteten Notrufabfrage der direkte Kontakt zwischen dem Disponenten in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle und dem Anrufer dringend notwendig. Die einzige Ausnahme gilt für die gehör- und sprachgeschädigten Mitbürger, für die eine spezielle Fax-Nummer geschaltet ist. Nach Eingang eines Notruf-Faxes erfolgt die Rückmeldung per Fax, dass Hilfe unterwegs ist. Diese Nummer wird den Betroffenen von den entsprechenden Behindertenverbänden mitgeteilt.

Bei Anrufen über Mobiltelefon kann es vorkommen, dass der Anruf bei belegten Funkzellen automatisch in die Nachbarleitstelle umgeleitet wird. In diesem Fall erfolgt jedoch eine sofortige Weiterleitung, so dass die erforderliche Hilfe durch die zuständige Leitstelle unverzüglich veranlasst werden kann.








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