FEUERWEHR EPPELBORN
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Mittwoch, 02.05.2012
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Schwelbrand im Heizungskeller einer Schule verlief glimpflich

Vorschau
Im Heizungskeller der Grundschule Wiesbach war es zu einem Schwelbrand gekommen
Wiesbach. Da staunten die Schülerinnen und Schüler der Grundschule in Wiesbach nicht schlecht: Innerhalb kürzester Zeit rückten am Morgen des 02. Mai 2012 zahlreiche Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst mit Blaulicht und Martinshorn an.

Zuvor hatte der Hausmeister der Grundschule Alarm geschlagen: Er hatte einen Schwelbrand in der Holzschnitzelheizung der Schule bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Der Notruf löste um 10:12 Uhr die ganze Rettungskette aus: Aus den Löschbezirken Wiesbach, Humes und Eppelborn wurden mit der Meldung "Brand in der Schule" mehrere Löschfahrzeuge in die Jägerbergstraße nach Wiesbach geschickt. Auch die Drehleiter aus Illingen wurde laut Alarmplan in Marsch gesetzt, ebenso wie Polizei und Rettungsdienst.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war der gesamte Bereich der Heizungsanlage stark verraucht, ebenso der Bereich der Förderschnecke und der Spänebunker. Unter Atemschutz drangen die Einsatzkräfte in den Heizungskeller vor und konnten einen Schwelbrand im Bereich der Förderschnecke lokalisieren.

Der Brand konnte mit einem C-Rohr schnell gelöscht werden. Mit einem Überdrucklüfter wurde der Brandrauch aus den betroffenen Gebäudeteilen gedrückt und die Einsatzstelle mit der Wärmebildkamera auf versteckte Glutnester kontrolliert.

Da die Heizungsanlage in einem separaten Gebäude untergebracht ist, musste die Schule nicht evakuiert werden. Eine Gefahr für die rund 60 Schülerinnen und Schüler der Grundschule bestand zu keiner Zeit. Ursache des Feuers ist nach ersten Erkenntnissen wohl ein technischer Defekt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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