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Dienstag, 26.11.2019
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Schwerverletzter nach Frontalzusammenstoß zwischen Marpingen und Berschweiler

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Zwischen Marpingen und Berschweiler ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall (Foto: Thorsten Kremers)
Dirmingen. Auf der L 133 zwischen Marpingen und Berschweiler (Landkreis St. Wendel) ereignete sich am Abend des 26. November 2019 gegen 22:30 Uhr ein schwerer Frontalzusammenstoss zwischen zwei Pkw, bei dem eine Person lebensgefährlich verletzt wurde.

"Dabei kam aus bislang ungeklärter Ursache ein blauer Opel Astra aus Richtung Berschweiler in einer Rechtskurve in den Gegenverkehr und es ereignete sich daraufhin der Zusammenprall mit einem roten VW Touran", so Kreisbrandinspekteur Dirk Schäfer.

Beim Eintreffen der Feuerwehr waren bereits beide Autofahrer aus ihren Fahrzeugen durch Ersthelfer befreit. Die Feuerwehr leitete bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die Erstversorgung ein.

Der 49-jährige Unfallverursacher wurde dabei lebensbedrohlich verletzt und in den Schockraum im Winterbergklinikum nach Saarbrücken gebracht. "Aktuell wird der Mann operiert und schwebt er weiter in Lebensgefahr, lautete die letzte Rückmeldung vor wenigen Minuten", so ein Sprecher der Polizei St. Wendel auf Nachfrage am Mittwoch Morgen gegen 3 Uhr.

Der 43-jährige Fahrer des roten Pkw wurde lediglich leicht verletzt.

Zur Unfallursachenforschung wurde ein Gutachter angefordert, der den genauen Hergang klären soll. Die Schadenhöhe liegt bei etwa 10.000 Euro. An beiden Autos entstand wirtschaftlicher Totalschaden.

Die Landstraße zwischen Berschweiler und Marpingen blieb für die Dauer der Aufräumarbeiten voll gesperrt.

Neben der Feuerwehr Dirmingen waren die Feuerwehr Löschbezirk Berschweiler, die Feuerwehr Marpingen sowie die Wehrführer der Gemeinden Marpingen und Eppelborn vor Ort.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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