FEUERWEHR EPPELBORN
Samstag, 22.02.2025 01:42
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Mittwoch, 19.02.2025
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Mikrowellengerät verursachte Küchenbrand in Wiesbach

Vorschau
Küchenbrand in der Kirchenstraße
Wiesbach. Gegen 21:45 Uhr wurden die Löschbezirke Wiesbach, Habach, Humes-Hierscheid sowie ein Rettungswagen am Abend des 19. Februar 2025 zu einem Küchenbrand in die Kirchenstraße nach Wiesbach gerufen. Eine Mikrowelle, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Betrieb war, war aus bisher ungeklärter Ursache in Flammen aufgegangen und hatte einen Brand verursacht.

Die Familie, die die Brandwohnung bewohnte, hatte bereits geschlafen, als sie durch das laute Knistern aufwachte. Während sich die Frau mit ihrem Baby in Sicherheit brachte, gelang es dem Mann, die Flammen mit einem Feuerlöscher zu ersticken.

Beim Eintreffen der Feuerwehr hatten die Anwohner der Erdgeschosswohnung das Gebäude verlassen. Die Bewohnerin der darüberliegenden Wohnung wurde durch die Feuerwehr geweckt und in Sicherheit gebracht. Flammen konnten keine mehr festgestellt werden, die gesamte Wohnung war allerdings stark verraucht. Unter Atemschutz brachten die Einsatzkräfte das Mikrowellengerät ins Freie und kontrollierten die Küche auf versteckte Brandnester, Mit einem Überdrucklüfter wurde der Brandrauch dann aus der Wohnung gedrückt.

In die darüberliegende Wohnung war ebenfalls Brandrauch eingedrungen. Auch hier wurde die Wohnung durch die Einsatzkräfte belüftet.

Beide Wohnungen in dem Gebäude wurden durch den Brandrauch in Mitleidenschaft gezogen, die Bewohner der Erdgeschosswohnung kamen bei Bekannten unter. Es entstand, überwiegend durch den Brandrauch, Sachschaden in noch unbekannter Höhe. Alle Anwohner blieben unverletzt. Der Einsatz war für die Feuerwehr gegen Mitternacht beendet. Vor Ort im Einsatz war ebenfalls ein Kommando der Polizei.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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