FEUERWEHR EPPELBORN
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Donnerstag, 13.03.2025
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Verkehrsunfall in der Dirminger Straße – Zwei Insassen leicht verletzt

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Auslaufende Betriebsstoffe nach Verkehrsunfall in der Dirminger Straße
Eppelborn. Am späten Abend des 13. März 2025 kam es in der Dirminger Straße in Eppelborn zu einem Verkehrsunfall, nachdem ein Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen war. Zwei Insassen erlitten glücklicherweise nur leichte Verletzungen.

Gegen 22:55 Uhr befuhr ein PKW mit zwei Insassen die Dirminger Straße in Richtung Ortsausgang. Aus bislang ungeklärter Ursache kam der Wagen dabei auf dem gerade verlaufenden Abschnitt nach links von der Fahrbahn ab, kollidierte mit einer kleinen Mauer und beschädigte anschließend mehrere Mülltonnen, die vor einem Wohnhaus abgestellt waren. Durch den Aufprall wurde das Fahrzeug erheblich beschädigt und blieb quer auf der Fahrbahn stehen.

Bei dem Unfall liefen Betriebsstoffe aus, weshalb die Feuerwehr zur Einsatzstelle alarmiert wurde. Die Einsatzkräfte leuchteten die Unfallstelle aus, unterstützten die Polizei bei der Aufnahme von Spuren und klemmten die Fahrzeugbatterie ab. Rettungssanitäter der Feuerwehr betreuten die beiden Insassen bis zum Eintreffen des nachgeforderten Rettungsdienstes.

Um die Dirminger Straße schnellstmöglich wieder für den Verkehr freizugeben, räumte die Feuerwehr das Fahrzeug nach der Unfallaufnahme durch die Polizei an den Straßenrand. Auslaufende Betriebsstoffe wurden mit Bindemitteln aufgenommen.

Während der Bergungsmaßnahmen musste die Dirminger Straße bis Nachmittag voll gesperrt werden. Am Unfallfahrzeug entstand Totalschaden. Beide Fahrzeuginsassen wurde zur weiteren Abklärung in ein Krankenhaus transportiert.

Die Polizei hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. Weitere Details sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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